Aktuell haben wir noch wenige Kapazitäten für Oktober frei. Jetzt anfragen →
Agenturen 5. Oktober 2026 • 5 Min. Lesezeit

White-Label-Webentwicklung: So arbeiten Agenturen mit einem externen WordPress-Entwickler

White Label heißt: Ein externer Entwickler baut die Website, eure Agentur verkauft sie unter eigenem Namen, und euer Kunde spricht nur mit euch. Damit das im Alltag trägt, solltet ihr vor dem ersten Ticket sieben Dinge klären: wer mit dem Kunden spricht, welcher Vertrag passt, wer haftet, wem der Code gehört, wie der Datenschutz läuft, wer welche Zugänge hat und wie abgerechnet wird. Die NDA ist dabei der kleinste Punkt.

Ein unbeschriftetes Paket mit leerem Etikett und einem Website-Entwurf wird von einem Entwickler-Arbeitsplatz an eine Agentur übergeben, davor zwei passende Puzzleteile

Wer spricht mit eurem Kunden?

Die wichtigste Regel zuerst: Euer Kunde hat genau einen Ansprechpartner, und der sitzt bei euch. Der Entwickler spricht mit eurem Team, nicht mit dem Endkunden, auch nicht „nur kurz“ in einem Call. Sobald zwei Kanäle offen sind, landen Änderungswünsche am falschen Ort und niemand weiß, was beauftragt ist.

Genauso arbeiten wir als White-Label-Partner für Agenturen: Wir sprechen nur mit eurem Team, arbeiten unter NDA, hinterlassen keine eigenen Kommentare oder Credits im Code und sprechen eure Kunden nie selbst an. Was ihr zusätzlich festlegen solltet:

  • wer bei euch Tickets schreibt und Entscheidungen trifft,
  • wo Aufgaben stehen (ein gemeinsames Board statt verstreuter E-Mails),
  • wer im Notfall wen anruft, wenn die Kundenseite am Wochenende ausfällt.

Werkvertrag oder Dienstvertrag

Die Vertragsform folgt aus der Art des Auftrags. Bei einem Werkvertrag nach § 631 BGB schuldet der Entwickler ein Ergebnis, etwa eine fertige Website oder ein Plugin zum Festpreis. Dazu gehört eine Abnahme: Nach § 640 BGB ist der Besteller verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen. Plant diesen Schritt bewusst ein, am besten mit einer Checkliste, die auch euer Kunde schon kennt.

Bei einem Dienstvertrag nach § 611 BGB schuldet er seine Arbeit, aber kein bestimmtes Ergebnis. Das passt zu Bugfixes nach Stunden oder zu einem monatlichen Kontingent. Viele Partnerschaften nutzen beides: Projekte als Werkvertrag, laufende Betreuung als Dienstvertrag.

Haftung: Ihr steht für euren Entwickler ein

Euer Kunde hat seinen Vertrag mit euch, nicht mit dem Entwickler. Macht der Entwickler einen Fehler, haftet ihr eurem Kunden gegenüber so, als hättet ihr ihn selbst gemacht. Das regelt § 278 BGB: Der Schuldner hat ein Verschulden der Personen, deren er sich zur Erfüllung bedient, „in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden“.

Praktisch heißt das: Was ihr eurem Kunden zusagt, Termine, Gewährleistung, Reaktionszeiten, muss sich im Vertrag mit dem Entwickler wiederfinden. Sonst steht ihr für Zusagen gerade, die euer Partner nie gemacht hat.

Wem gehört der Code?

Bei angestellten Entwicklern ist das einfach: Schreiben sie ein Programm im Rahmen ihrer Aufgaben, übt nach § 69b UrhG allein der Arbeitgeber alle vermögensrechtlichen Befugnisse daran aus, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für einen externen Entwickler gilt diese Regel nicht. Hier zählt, was im Vertrag steht. Und wenn dort nicht ausdrücklich steht, welche Nutzungsarten eingeräumt werden, entscheidet nach § 31 Abs. 5 UrhG der Vertragszweck. Das ist eine Auslegungsfrage, und die wollt ihr nicht erst im Streitfall klären.

Schreibt deshalb ausdrücklich in den Vertrag:

  • dass ihr die Rechte am Code an euren Kunden weitergeben dürft,
  • dass euer Kunde oder ein anderer Entwickler den Code später ändern darf,
  • auf wen Lizenzen für Premium-Plugins und Themes laufen. Am besten direkt auf euren Kunden, dann hängt nach einem Partnerwechsel nichts an einem fremden Konto.

Diskret heißt nicht unsichtbar für den Datenschutz

White Label bedeutet Diskretion bei Marke und Kommunikation. Im Datenschutz ist der Entwickler trotzdem Teil der Kette, sobald er an personenbezogene Daten kommt, etwa an Bestellungen, Kundenkonten oder gespeicherte Formulareinträge. Nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO darf ein Auftragsverarbeiter, also eure Agentur, einen weiteren Auftragsverarbeiter nur mit vorheriger gesonderter oder allgemeiner schriftlicher Genehmigung des Verantwortlichen, also eures Kunden, einsetzen. Und nach Abs. 4 haftet ihr gegenüber eurem Kunden, wenn euer Partner seine Datenschutzpflichten nicht einhält.

Eine allgemeine Genehmigung reicht, euer Kunde muss den Namen des Entwicklers also nicht auf der Website lesen. Er muss aber wissen, dass ihr mit Unterauftragnehmern arbeitet. Wie die Verträge dafür aussehen müssen, klärt ihr mit eurem Datenschutzbeauftragten.

Zugänge, Staging und Übergabe

  • Jeder bekommt einen eigenen Zugang, niemand teilt sich das Admin-Konto des Kunden. Dann lässt sich nachvollziehen, wer was geändert hat, und ein Zugang lässt sich gezielt wieder entziehen.
  • Gearbeitet wird auf einer Staging-Kopie, nicht auf der Live-Seite. Wir arbeiten auf Wunsch direkt in eurem Repository und auf eurem Staging, dann bleibt alles bei euch.
  • Zur Übergabe gehören dokumentierter Code, den euer Team selbst pflegen kann, und eine Liste aller Zugänge, Lizenzen und Abhängigkeiten.
  • Am Projektende werden die Zugänge des Entwicklers entfernt, die er nicht mehr braucht.

Klärt auch, wer nach dem Go-live die Updates einspielt. Wie das ohne Ausfall geht, steht in unserem Ratgeber WordPress-Updates sicher einspielen. Wenn ihr das nicht selbst machen wollt, übernehmen wir die laufende WordPress-Betreuung auch im Hintergrund für eure Kunden.

Abrechnung: Stunden, Festpreis oder Kontingent

Der Entwickler rechnet nur mit euch ab, ihr rechnet mit eurem Kunden ab, inklusive eurer Marge. Drei Modelle haben sich bei uns bewährt, und ihr könnt zwischen ihnen wechseln:

  • Nach Stunden für Bugfixes, kleine Erweiterungen und alles, was sich vorab nicht sauber schätzen lässt. Ohne Mindestabnahme.
  • Festpreis für klar umrissene Projekte wie ein Plugin, eine Schnittstelle oder einen Relaunch, nach einer Aufwandsschätzung vorab. Damit könnt ihr eurem Kunden einen sicheren Preis nennen.
  • Monatliches Kontingent für Agenturen mit laufendem Bedarf, mit bevorzugter Bearbeitung.

Bei Solo-Freelancern: Scheinselbstständigkeit im Blick behalten

Arbeitet ein einzelner Freelancer über Monate fast nur für euch, mit festen Zeiten und eingebunden in euer Team, wird es heikel. Nach § 7 SGB IV sind eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation Anhaltspunkte für eine Beschäftigung. Wer Klarheit will, kann den Status nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund feststellen lassen. Die sauberste Grenze ist ein klar beschriebener Auftrag statt einer Dauerverfügbarkeit.

Wie das bei uns aussieht

Wir arbeiten parallel für mehrere Agenturen, jeweils mit getrennten Projekten und Zugängen. Für eine Design-Agentur aus der Schweiz setzen wir als White-Label-Partner mehrere Figma-zu-WordPress-Projekte um, für eine Werbeagentur betreuen wir technisch die Website eines Steuerberatungsbüros, für eine Medien- und Werbeagentur bauen wir Elementor-Websites zum Festpreis. Mehr dazu und wie ein Start mit uns abläuft, steht auf unserer Seite für Agenturen.

Entwicklung im Hintergrund?

Wir setzen WordPress- und WooCommerce-Projekte unter eurer Marke um, unter NDA, und sprechen nur mit eurem Team.

Partnerschaft anfragen
Florian & Team antworten heute

Lass uns dein Projekt besprechen.

Ob akuter Notfall, Ladezeiten-Optimierung oder langfristige WooCommerce-Betreuung - wir freuen uns auf deine Nachricht.

Florian Salman
“

Ich stehe hinter jedem Projekt persönlich mit meinem Namen. Ein strukturiertes Ticket-System sorgt für den Überblick, dazu direkte Kommunikation und schnelle Hilfe auf Augenhöhe.

Florian Salman Gründer & Lead Developer

Projektanfrage

Screenshots, Briefing, Logo o.ä. Größere Dateien gerne per Link in der Nachricht.

DSGVO Konform
Antwort < 2 Std.
100% Unverbindlich
+49 89 3288 6771 info@runbycode.de Kontaktformular